Rechtliches
Nach dem Bestehen der Prüfungen und dem Erreichen des 17. Lebensjahres erhältst du die Prüfungsbescheinigung. Diese berechtigt dich zum Fahren in Deutschland und Österreich, jedoch nur mit einer Begleitperson bis zu deinem 18. Lebensjahr.
Voraussetzungen für die Begleitperson:
Falls die Begleitperson mehr als 3 Punkte hat, kann sie ein Fahreignungsseminar (FES) besuchen, um dich begleiten zu dürfen.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres und dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhältst du den EU-Kartenführerschein von der Fahrerlaubnisbehörde.
Weitere Informationen erhältst du bei der Führerscheinstelle Aachen.
Führerscheinklasse B ab 16,5 Jahren
Deine Fahrstunde
Die Fahrstunden bestehen aus Übungsstunden und Sonderfahrten, die dich optimal auf die Prüfung vorbereiten.
Dein Fahrlehrer sorgt dafür, dass die Ausbildung für dich nicht nur lehrreich, sondern auch angenehm ist. Pünktlichkeit und die Einhaltung der Fahrzeiten sind für uns selbstverständlich.
Die ersten Übungsstunden finden auf einem nahegelegenen Parkplatz statt, der bequem von unserer Fahrschule erreichbar ist.
Wir erstellen einen individuellen Ausbildungsplan für dich, um sicherzustellen, dass du effizient lernst und keine unnötigen Stunden absolvierst. Die Sonderfahrten erfolgen am Ende deiner Ausbildung.
Eine Prüfungssimulation am Ende hilft dir und deinem Fahrlehrer einzuschätzen, ob du bereit für die Prüfung bist und mit Erfolg abschließen wirst.
Übungsstunden
In den Übungsstunden trainierst du die Grundfahraufgaben und das Fahren in städtischen Gebieten. Die Anzahl der Übungsstunden variiert individuell nach Bedarf.
Sonderfahrten
Die Sonderfahrten umfassen das Fahren auf Landstraßen, Autobahnen und bei Dämmerung, wie gesetzlich vorgeschrieben: